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Allgemeine Geschäftsbedingungen des BUND Naturschutz- & Informationszentrum Schlaubemühle Stand Juni 2009 |
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Geltungsbereich Buchungsbedingungen diese Buchungsbedingungen und Hinweise regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem BUND Naturschutz– & Informationszentrum Schlaubemühle. Bitte schenken Sie ihnen Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. 2. Bei einer Buchung erhalten Sie per Brief, Fax oder E-Mail Ihre Buchungsbestätigung inkl. der geltenden Vertragsbedingungen und dem Beherbergungsvertrag. Beherbergungsvertrag Die Anmeldung kann sowohl schriftlich als auch
telefonisch erfolgen. Die Schriftform ist nicht erforderlich. Der
Beherbergungsvertrag verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung
des Vertrags, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen
ist. Bei schriftlicher Bestellung (Anmeldung) stellt diese ein
verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages mit
dem BUND Naturschutz– & Informationszentrum Schlaubemühle dar. Leistung, Preis, Zahlung, Abrechnung 4. Der Preis kann vom BUND Naturschutz– &
Informationszentrum Schlaubemühle ferner geändert werden, wenn der
Gast nachträglich Änderungen der Personenzahl, der Anzahl der
gebuchten Zimmer oder Räume, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer
wünscht und das BUND Naturschutz– & Informationszentrum Schlaubemühle
dem zustimmt. Rücktritt, Stornierung 1. Rücktritt durch den Gast
2. Rücktritt durch das BUND Naturschutz– & Informationszentrum Schlaubemühle
Das BUND Naturschutz– & Informationszentrum
Schlaubemühle kann vom Buchungsvertrag zurücktreten: Haftung Wer Schäden an Gebäuden und Inventar verursacht, wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Verantwortliche eingeschlossen). Ist es nicht möglich, den Verursacher ausfindig zu machen haftet der Vertragspartner. Jegliche Schäden sind den Mitarbeitern der Schlaubemühle sofort anzuzeigen. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Entschädigung von Wertgegenständen wird nicht übernommen. Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der Schlaubemühle befinden, wird nicht gehaftet. Kaution Der Vertragspartner stimmt hiermit zu, dass die geleistete Anzahlung als Kaution angesehen wird. Wurde keine Anzahlung geleistet, ist in Abhängigkeit der unterzubringenden Personen bzw. der bei seinem Aufenthalt zu erwartenden Personen (hierzu zählen auch Personen die sich nur kurzzeitig in der Schlaubemühle aufhalten und nicht über Nacht bleiben) zu hinterlegen. Einzelpersonen je Person 10,- € Gruppen bis 10 Personen 50,- € von 11 bis 20 Personen 100,- € über 20 Personen 150,- € Sollte es widererwartend zu Beschädigungen durch die Gäste kommen wird die Kaution für die Beseitigung der entstandenen Schäden verwendet. Übersteigen die entstandenen Schäden die Kautionshöhe ist der Vertragspartner verpflichtet, den Mehrbetrag umgehend zu begleichen. Wird für die Beseitigung der Schäden weniger Geld benötigt als die einbehaltene Kaution wird der Restbetrag zurückerstattet. Gibt es keine Schäden und Beanstandungen wird die Kaution mit der Rechnung verrechnet. Strafe Verstößt der Vertragspartner bzw. einer seiner Mitreisenden grob gegen die geltende Hausordnung oder gegen die Bestimmungen in der Brandschutzordnung so werden Strafforderungen von 10,- € bis zur Kautionshöhe je nach Schwere des Vergehens erhoben. Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht für Minderjährige verbleibt bei den Erziehungsberechtigten, bei den verantwortlichen Gruppenleitern bzw. beim Vertragspartner. Sonstiges Es ist nicht gestattet Haustiere mitzubringen bzw. in der Schlaubemühle unterzubringen. Das Schlafen in Schlafsäcken ist im Zelt und nicht in den Gästebetten gestattet. Bei Ihrem Aufenthalt in der Schlaubemühle ist darauf zu achten, dass im Haus Hausschuhe zu tragen sind.
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