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 Allgemeine Geschäftsbedingungen des BUND Naturschutz- & Informationszentrum Schlaubemühle                         Stand Juni 2009    

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Naturpark Schlaubetal

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AGB

 

Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des BUND Naturschutz– & Informationszentrum Schlaubemühle, einzelner Gästezimmer oder Räume,  sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen.

2. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen BUND Naturschutz– & Informationszentrum Schlaubemühle und deren Zimmer und Räume sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken sind nicht gestattet. 

 Buchungsbedingungen

1. Lieber Gast,

diese Buchungsbedingungen und Hinweise regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem BUND Naturschutz– & Informationszentrum Schlaubemühle. Bitte schenken Sie ihnen Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2. Bei einer Buchung erhalten Sie per Brief, Fax oder E-Mail Ihre Buchungsbestätigung  inkl. der geltenden Vertragsbedingungen und dem Beherbergungsvertrag. 

 Beherbergungsvertrag

- Rechte und Pflichten –

Die Anmeldung kann sowohl schriftlich als auch telefonisch erfolgen. Die Schriftform ist nicht erforderlich. Der Beherbergungsvertrag verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei schriftlicher Bestellung (Anmeldung) stellt diese ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages mit dem BUND Naturschutz– & Informationszentrum Schlaubemühle dar.
Mit Unterzeichnung des Beherbergungsvertrags akzeptiert der Vertragspartner die AGB des BUND Naturschutz– & Informationszentrum Schlaubemühle, sofern sie nicht gesondert vorliegt, die Befolgung der Brandschutzbelehrung, welche ebenfalls zu unterzeichnen ist und die Einhaltung der Hausordnung des BUND Naturschutz– & Informationszentrum Schlaubemühle.                                                                        

Leistung, Preis, Zahlung, Abrechnung

1. Das BUND Naturschutz– & Informationszentrum Schlaubemühle ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer oder Räume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Vertragspartner veranlassten Leistungen und Auslagen an Dritte.

3. Der vereinbarte Preis schließt die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 6 Monate und erhöht sich der von dem BUND Naturschutz– & Informationszentrum Schlaubemühle allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.

4. Der Preis kann vom BUND Naturschutz– & Informationszentrum Schlaubemühle ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Personenzahl, der Anzahl der gebuchten Zimmer oder Räume, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das BUND Naturschutz– & Informationszentrum Schlaubemühle dem zustimmt.

5. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung, der Unterzeichnung des Beherbergungsvertrages und deren Zurücksendung durch den Vertragspartner innerhalb einer Woche ist eine Anzahlung von 10 % des Gesamtbetrages, mind. in Kautionshöhe fällig, zahlbar innerhalb 2 Wochen. Ist der Zeitraum zwischen Erhalt der Buchungsbestätigung und Buchungstermin kürzer als 4 Wochen ist die Anzahlung sofort zu leisten. Erfolgt innerhalb der angegebenen Zeit kein Zahlungseingang ist der Vertrag für das BUND Naturschutz- & Informationszentrum Schlaubemühle freibleibend. Die Anzahlung wird auf den Rechnungsbetrag angerechnet. Die Restzahlung erfolgt nach Rechnungstellung.                     

 Rücktritt, Stornierung 

1. Rücktritt durch den Gast


Der Rücktritt ist jederzeit möglich. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Vertragspartner vom Vertrag zurück, so verliert das BUND Naturschutz– & Informationszentrum Schlaubemühle den Anspruch auf den vereinbarten Buchungspreis. Es werden folgende Entschädigung pro Buchung in Rechnung gestellt: bei
Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn: 10 % des Gesamtpreises,
Rücktritt von 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Gesamtpreises,
Rücktritt von 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Gesamtpreises,
Rücktritt von 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Gesamtpreises,
Rücktritt von 7 bis 1 Tag(e) vor Reisebeginn: 80 % des Gesamtpreises,
am Anreisetag oder später 100 % des Gesamtpreises.
Bei einem Rücktritt ist eine Bearbeitungsgebühr von 25,-  € zu entrichten                                                         

2. Rücktritt durch das BUND Naturschutz– & Informationszentrum Schlaubemühle

 

Das BUND Naturschutz– & Informationszentrum Schlaubemühle kann vom Buchungsvertrag zurücktreten:

1. Wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
2. Wenn die Durchführung der Buchung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag durch das BUND Naturschutz- & Informationszentrum Schlaubemühle gekündigt, so kann dieses für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Buchung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 Haftung 

Wer Schäden an Gebäuden und Inventar verursacht, wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Verantwortliche eingeschlossen). Ist es nicht möglich, den Verursacher ausfindig zu machen haftet der Vertragspartner. Jegliche Schäden sind den Mitarbeitern der Schlaubemühle sofort anzuzeigen.

 Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Entschädigung von Wertgegenständen wird nicht übernommen. Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der Schlaubemühle befinden, wird nicht gehaftet.

Kaution 

Der Vertragspartner stimmt hiermit zu, dass die geleistete Anzahlung als Kaution angesehen wird. Wurde keine Anzahlung geleistet, ist in Abhängigkeit der unterzubringenden Personen bzw. der bei seinem Aufenthalt zu erwartenden Personen (hierzu zählen auch Personen die sich nur kurzzeitig in der Schlaubemühle aufhalten und nicht über Nacht bleiben) zu hinterlegen.

Einzelpersonen je Person 10,- €

Gruppen bis 10 Personen 50,- €

von 11 bis 20 Personen 100,- €

über 20 Personen 150,- €

Sollte es widererwartend zu Beschädigungen durch die Gäste kommen wird die Kaution für die Beseitigung der entstandenen Schäden verwendet. Übersteigen die entstandenen Schäden die Kautionshöhe ist der Vertragspartner verpflichtet, den Mehrbetrag umgehend zu begleichen.

Wird für die Beseitigung  der Schäden weniger Geld benötigt als die einbehaltene Kaution wird der Restbetrag zurückerstattet.  

Gibt es keine Schäden und Beanstandungen wird die Kaution mit der Rechnung verrechnet.

Strafe  

Verstößt der Vertragspartner bzw. einer seiner Mitreisenden grob gegen die geltende Hausordnung oder gegen die Bestimmungen in der Brandschutzordnung so werden Strafforderungen von 10,- € bis zur Kautionshöhe je nach Schwere des Vergehens erhoben.

Aufsichtspflicht 

Die Aufsichtspflicht für Minderjährige verbleibt bei den Erziehungsberechtigten, bei den verantwortlichen Gruppenleitern bzw. beim Vertragspartner. 

Sonstiges 

Es ist nicht gestattet Haustiere mitzubringen bzw. in der Schlaubemühle unterzubringen.

Das Schlafen in Schlafsäcken ist im Zelt und nicht in den Gästebetten gestattet.

Bei Ihrem Aufenthalt in der Schlaubemühle ist darauf zu achten, dass im Haus Hausschuhe zu tragen sind.